Synergie von Gebäudetechnik und -design
In der Gebäudetechnik (TGA) bieten wir diverse Planungsleistungen außerhalb der üblichen HAOI Leistungsbilder, um Sie zielgenau zu unterstützen.
Wir liefern Lösungen und belastbare Ergebnisse.
Obwohl Bauherren, Planer und ausführende Firmen immer wieder Gebäude errichten, die sich mehr oder weniger stark ähneln, kommt es viel zu häufig vor, dass die Kombination aus neuem Gebäudedesign mit komplexer, innovativer Gebäudetechnik (TGA), neuen Planungspartnern, einem engen Terminplan und einem begrenzten Budget bei Beendigung der Bauphase zu einem Gebäude führt, dass die gestellten Anforderungen nicht erfüllt.
Als Experten für das Gewerk Gebäudeautomation haben wir immer den Gesamtüberblick über die Gebäudetechnik.
Ist Ihr Projekt durch zeitraubende Probleme leider in Schieflage geraten?
Liefert die Gebäudetechnik nicht die bestellte Performance?
Benötigen Sie Unterstützung zum Nachweis von Mängeln der Gebäudetechnik?
Eine Sanierung der Gebäudetechnik steht an und Sie benötigen eine Bestandsaufnahme der TGA?
Sie haben eine individuelle Aufgabenstellung?
Qualität sichernde Überprüfung von Planunterlagen in allen Leistungsphasen
Als eine zweite, unabhängige Instanz kontrollieren wir eingehend die Übereinstimmung der Planung mit den Vorgaben an die bestellte Qualität. Schon während der ersten Planungsphasen der HOAI prüfen wir für Sie die Leistungen (Darstellung & Kosten) des Fachplaners. Die Ergebnisse dokumentieren wir in Berichtsform und besprechen diese im Dialog mit dem Planverfasser. Falls Anpassungen nötig werden, suchen wir gemeinsam Lösungen und stellen für Sie sicher, dass die Projektziele eingehalten werden.
Beurteilung technische Qualität Gebäudetechnik & TGA
Eine technische Due Diligence besteht aus einer Analyse der baulichen Anlagen sowie der Analyse der Gebäudetechnik & TGA. Sie dient der Beurteilung des aktuellen, qualitativen Zustands der bestehenden baulichen und technischen Anlagen. Wir ermitteln alle belastbaren Informationen durch Objektbegehungen sowie durch Analyse des vorhanden Datenmaterials und schaffen somit eine fundierte Ausgangssituation für An- und Verkaufsverhandlungen.
Unsere Services für den Bereich Gebäudetechnik & TGA:
Bewertung von Nachträgen hinsichtlich des Grundes und der Höhe
Nachträge können während der Bauausführung der Gebäudetechnik und TGA erforderlich werden, wenn die ausgeführte Leistung infolge von Änderungen und ggf. zusätzlichen Leistungen vom Bausoll abweicht. Oft kommt es vor, dass die beteiligten Parteien im Rahmen der Nachtragsprüfung keine Einigung erzielen und in der Folge sofort den Rechtsweg beschreiten, um bei der festgefahrenen Situation eine Lösung zu erwirken. Als eine zweite, unabhängige Instanz unterstützen wir Sie als Auftraggeber indem wir die vorgelegten Nachträge einer fundierten Sach- und Preisprüfung unterziehen. Vom Anspruch bis zur Vergütung – Mit unseren standardisierten Checklisten dokumentieren wir den gesamten Prüfprozess. Auf Basis unserer Prüfergebnisse können Sie als Auftraggeber entscheiden, in welchem Umfang Sie die Sachverhalte nutzen bzw. anwenden.
Analyse Dokumentation, Auswertung Bestand, Maßnahmenkatalog
Sie planen einen Umbau, eine Erweiterung oder eine Sanierung Ihrer Gebäudetechnik und TGA?
Wir unterstützen Sie im Rahmen der Bedarfsplanung, indem wir die vorhandene Gebäudetechnik digital dokumentieren (z.B. Planungsbestand, Leistungsdaten, Anlagenbeschreibungen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen), die Restnutzungsdauer ermitteln und eine Zustandsbeschreibung der einzelnen Anlagen verständlich festhalten. Die energetische IST-Situation dokumentieren wir mittels technischem Monitorings transparent und identifizieren signifikant falsche Betriebszustände. Nachdem eine Bestandserfassung der Gebäudetechnik & TGA erfolgt ist, haben Sie eine fundierte Grundlage für Ihre angedachten Maßnahmen.
Feststellen von Mängeln, Dokumentation, Koordination Mängelbeseitigung
Viele Planungsbüros für Gebäudetechnik bieten die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) nicht mehr an. Auch verständlich, da Honorarschlussrechnungen für alle im Planungsvertrag enthaltenen Leistungen erst zum Ablauf der Gewährleistungsfristen des letzten am Bau beteiligten Unternehmens eingereicht werden können. Bei einer vierjährigen Gewährleistungsfrist eines Unternehmers (VOB-Vertrag) kann das bedeuten, dass die Honorarschlussrechnung erst vier Jahre nach der Abnahme dieses Gewerks gestellt werden kann. Das ist für Planungsbüros in aller Regel wirtschaftlich nicht hinnehmbar.
Wir bieten als Services im Rahmen einer Objektbetreuung:
Experten für eine bestimmte Aufgabe gesucht?
Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Spezialaufgaben in der Gebäudetechnik und TGA?
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne.
Wir verfügen über ein breites Netzwerk unterschiedlicher Spezialisten in der Gebäudetechnik und TGA. Gerne stellen wir ein erfahrenes Team für Ihre Aufgabenstellung zusammen.
Ihre Experten für Gebäudetechnik und TGA
Als Planungsbüro für Gebäudetechnik und TGA stehen wir Ihnen gerne unverbindlich für Ihre Fragen und eine Erstberatung zur Verfügung.
Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie uns direkt an.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und beantworten Ihnen gerne Ihre Anliegen.
+49 (0)89 / 4613 57 57